Professor Dr. Dr. Christian Dierks, Dr. Gerhard Nitz, Dr.'s IQWiG und Industrie — Rechtliche Fragen zum Institut für PDF

By Professor Dr. Dr. Christian Dierks, Dr. Gerhard Nitz, Dr. Ulrich Grau, Dr. Antonia Mehlitz (auth.)

ISBN-10: 3540792775

ISBN-13: 9783540792772

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist eine cutting edge Konstruktion, die zahlreiche Rechtsfragen aufwirft. Dieses Buch untersucht Aufgaben, Struktur und Rechtsnatur des IQWiG, die rechtlichen Anforderungen an das Bewertungsverfahren und gibt Aufschluss über die Möglichkeiten des Rechtsschutzes der betroffenen Patientenkreise und pharmazeutischen Unternehmen. In einem Exkurs wird außerdem die Umsetzung der IQWiG Bewertung durch den gemeinsamen Bundesausschuss aus rechtlicher Sicht gewürdigt. Die rechtlich fundierten Darstellungen enthalten auch zahlreiche Ratschläge für das praktische Vorgehen in einem Bewertungsverfahren.

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If a guy can write a greater booklet, hold forth a greater sermon or make a greater mou- seize than his neighbor, notwithstanding he builds his apartment within the woods, the realm will make a crushed route to his door. Ralph Waldo Emerson, 1803-1882 (nach Shapiro & Epstein, 2006) Dieses viel zitierte Motto soll der vorliegenden Arbeit als Ausgangspunkt d- nen, und zwar in dem eigentlichen Wortsinne, dass wir es mit fortschreitendem Gedankengang immer weiter hinter uns lassen.

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1 S. 6 SGB V nun fest, dass das IQWiG bei der auftragsbezogenen Erstellung von Methoden und Kriterien und der Erarbeitung von Bewertungen hohe Verfahrenstransparenz und eine angemessene Beteiligung der in § 35 Abs. 2 S. 1 SGB V Genannten, mithin auch der betroffenen Arzneimittelhersteller, zu gewährleisten hat. 0 enthält zu den Verfahrensrechten der Arzneimittelhersteller nähere Bestimmungen. In weiterer Ausgestaltung der allgemeinen Vorgabe des § 139 a Abs. 0 die Möglichkeit eingeräumt, im Laufe des Bewertungsverfahrens Stellungnahmen 77 78 BGHZ 49, 108, 115 f; BGH NVwZ 1990, 1103.

Wenn dabei wichtige – durch Dritte an das IQWiG herangetragene – Informationen bzw. Studien nicht berücksichtigt werden, wirkt sich dies letztlich auf die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses aus, die im Gegensatz zu den Bewertungen des IQWiG rechtlich angreifbar ist. a) – Zeitpunkt der Stellungnahme. 102. 34 B. F. GKV-WSG Während das Methodenpapier Vers. 0 keine Stellungnahmen betroffener pharmazeutischer Unternehmen zum Berichtsplan vorsah, verpflichtet § 35 b Abs.

Staatsaufgaben können auf Private derart übertragen werden, dass die Privaten die Aufgabe mit hoheitlichen Befugnissen ausführen. Der Private wird also für einen Teilbereich seiner Tätigkeit mit staatlichen Aufgaben und Befugnissen „beliehen“ und handelt insoweit als Behörde (Beliehener). Beliehene sind also natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes einzelne hoheitliche Aufgaben im eigenen Namen wahrnehmen60. Sinn der Beleihung ist, dass sich der Staat die besondere Fachkunde solcher Personen zu Nutze macht und gleichzeitig den Verwaltungsapparat entlastet.

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